18. August 2026

Brückenspringen verboten

Das Springen von den Anlegebrücken in das Fahrwasser vor oder nach Ablegen des Schiffes ist lebensgefährlich und verboten. Es besteht Gefahr, unter das Schiff oder in die Schraube gezogen zu werden. Die Brückenspringer beeinträchtigen zudem den Fährbetrieb. 
Die Wasserschutzpolizei ist eingebunden.

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